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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mehrheitsbeschluss
von: Emsche ()
Datum: 03.01.2017

Laut Satzung "fasst die Mitgliederversammlung Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder."
Bei einer Abstimmung stimmten 6 Mitglieder mit Ja, 5 mit Nein, 15 enthielten sich.
Im Nachgang kommt es nun zu unterschiedlichen Interpretationen:
- Erste Meinung: Die Enthaltungen werden gezählt aber nicht berücksichtigt, deshalb zählen nur die abgegebenen Stimmen und mit knapper Mehrheit wird dem Antrag stattgegeben. (also 6:5 Stimmen)
- Zweite Meinung: Die Anzahl der ANWESENDEN Mitglieder muss berücksichtigt werden, erst wenn mehrheitlich für Ja gestimmt wird, geht ein Antrag durch, der Antrag würde also abgelehnt.(6Ja:26Anwesende)
Abgesehen von dem Wörtchen "anwesende" steht kein Zusatz in der Satzung.

Was ist richtig?

Danke, Emsche

Re: Mehrheitsbeschluss
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.01.2017

Da die Satzung das nicht anders regelt, gilt nach § 32 BGB, dass Stimmenthaltungen nicht gezählt werden. Es zählen nur Ja- und Nein-Stimmen.

Re: Mehrheitsbeschluss
von: Emsche ()
Datum: 03.01.2017

Danke, das entspricht auch meinem"gefühlten " Rechtsverständnis ;-)