Re: Aufwandsentschädigung
von: Dio2001 ()
Datum: 02.12.2016
Hallo Wolfgang,
da das Geld aus der Trinkgeldkasse entnommen wurde, die von den Mitgliedern gefüllt wird, die Abends Thekendienst verrichten und die Mitglieder darüber auch nicht informiert wurden bzw. es wurde nicht darüber abgestimmt und der Punkt taucht auch nicht auf der Vorstandssitzung auf in der das beschlossen wurde, finde ich die Angelegenheit doch etwas seltsam? Darf der Vorstand ohne Zustimmung der Mitglieder einfach Geld aus einer Gemeinschaftstrinkgeldkasse entnehmen um davon den Vorsitzenden für solch eine Tätigkeit zu entlohnen? Ich mein das ganze ist ja auch komplett am Finanzamt vorbei?
MFG
Dio