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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
kurzfristige Vorstandsvergütung?
von: Jorinde ()
Datum: 30.11.2016

Einen schönen Guten Tag,
unser Verein fungiert seit längerem ausschließlich als Arbeitgeber, es gibt 17 Mitarbeiter, inklusive einer seit 4 Jahren angestellten Geschäftsführerin. Diese ist nun für voraussichtlich einige Monate krank geschrieben. Unsere Vorstandsvorsitzende wird nun, über ihr bis dato erbrachtes ehrenamtliches Engagement hinaus (da wir räumlich sehr nah beieinander arbeiten, ist dies sehr hoch), die entscheidenden Tätigkeiten der Gesch.führung in Gänze übernehmen. Da dies einen sehr hohen zeitlichen Aufwand nach sich zieht, ist die Frage, ob sie für einen begrenzten Zeitraum (Wiederkehr der GS oder Neueinstellung) einen entsprechenden Anstellungs-/Vergütungsvertrag bekommen kann OHNE Mitgliederversammlung oder Satzungsänderung?
Selbige regelt dazu für den Vorstand nichts explizit, für die Mitglieder allgemein:" Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins."

Schon einmal Dank für Antworten
Jorinde

Re: kurzfristige Vorstandsvergütung?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 30.11.2016

Ich gehe davon aus, dass es sich hier um Tätigkeiten handelt, die mindestens teilweise zu den typischen Vorstandstätigkeiten gehören.
Dann muss die Satzung das ausdrücklich erlauben.