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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Sozialstunden / gemeinnützige Arbeit
von: Verein Human Nation ()
Datum: 22.11.2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben folgendes Problem und bitten um Hilfe.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der Menschen in fast allen Lebenslagen hilft. Es gibt die Möglichkeit sich zu melden, dass man "Sozialstunden" ableisten kann. Welche Vorraussetzung müssen für einen gemeinnützigen Verein vorliegen, dass man berechtigt ist, die Möglichkeit zum Ableisten von Sozialstunden anzubieten? Wo beantrag man diese? Und kann man auch sagen, Frau/Herr XYZ möchte man nicht haben?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Porwol

Re: Sozialstunden / gemeinnützige Arbeit
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 23.11.2016

Grundsätzlich zuständig sind die Staatsanwaltschaften. In einigen Bundesländern gibt es dafür spezielle Vermittlungsstellen.