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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliederversammlung ausfallen lassen
von: Birkel ()
Datum: 17.11.2016

Hallo liebe Vereinsexperten,

ich bin neue hier und habe per Suche keine Antwort auf die folgenden Frage gefunden. Vielleicht kann mir ja jemand eine Meinung mitteilen.

Also folgendes:
Wir haben im Oktober 2015 einen gemeinützigen Verein gegeründet. Die Satzung wurde nach einigen Formalen Problemen im März 2016 in das Vereinsregister eingetragen.
In den paar Wochen des Jahres 2015 waren wir hauptsächlich mit der Satzung beschäftigt.
Jetzt möchte ich gerne die MGV auf das Frühjahr 2017 verlegen, dann können wir das Jahr/die Kasse von 2016 und 2015 in einem Rutsch verabschieden, und würden ab dann jedes Jahr im Frühjahr die MGV durchführen.
Gewählt wird der Vorstand nur alle 4 Jahre (Satzung)
Aber in der Satzung steht auch, das jedes Jahr eine MGV durchzuführen ist.

So und nun zur eigentlichen Frage:
Was kann uns passieren wenn wir die MGV im Jahr 2016 ausfallen lassen?
Interessiert das überhaupt irgendwen?

Vielen dank für eure Geduld beim lesen und auch schon mal für eure Antworten.

Ich wünsche euch ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Birkel

Re: Mitgliederversammlung ausfallen lassen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 17.11.2016

Was kann uns passieren wenn wir die MGV im Jahr 2016 ausfallen lassen?

Grunsätzlich nichts. Die Mitglieder haben hier nur ein Rechtsmittel: das Minderheitenbegehren.

Interessiert das überhaupt irgendwen?

Das kann und muss nur die Mitglieder etwas angehen. Natürlich sollte man das kommunizieren: Wenn kein Mitglied Einwände hat, ist das überhaupt kein Problem

Re: Mitgliederversammlung ausfallen lassen
von: Birkel ()
Datum: 17.11.2016

Vielen Dank für die Antwort.

Nun ja, das es die Mitglieder interessiert, das ist schon klar.

Meine Frage tendiert eher in die Richtung von Finanzamt oder dergleichen.

So nach dem Motto: Wenn ihr euch nicht Satzungskonform verhaltet, dann entziehen wir euch die Gemeinnützigkeit. Oder so.

Ich bin mir sicher das wir das den Mitgliedern vermitteln können.

Vielen Dank noch mal.
Gruß
Birkel

Re: Mitgliederversammlung ausfallen lassen
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 17.11.2016

> Meine Frage tendiert eher in die Richtung von Finanzamt oder dergleichen.
So nach dem Motto: Wenn ihr euch nicht Satzungskonform verhaltet, dann entziehen wir euch die Gemeinnützigkeit. Oder so.

Nein, das spielt für die Gemeinnützigkeit keine Rolle.