Mitgliederversammlung ausfallen lassen
von: Birkel ()
Datum: 17.11.2016
Hallo liebe Vereinsexperten,
ich bin neue hier und habe per Suche keine Antwort auf die folgenden Frage gefunden. Vielleicht kann mir ja jemand eine Meinung mitteilen.
Also folgendes:
Wir haben im Oktober 2015 einen gemeinützigen Verein gegeründet. Die Satzung wurde nach einigen Formalen Problemen im März 2016 in das Vereinsregister eingetragen.
In den paar Wochen des Jahres 2015 waren wir hauptsächlich mit der Satzung beschäftigt.
Jetzt möchte ich gerne die MGV auf das Frühjahr 2017 verlegen, dann können wir das Jahr/die Kasse von 2016 und 2015 in einem Rutsch verabschieden, und würden ab dann jedes Jahr im Frühjahr die MGV durchführen.
Gewählt wird der Vorstand nur alle 4 Jahre (Satzung)
Aber in der Satzung steht auch, das jedes Jahr eine MGV durchzuführen ist.
So und nun zur eigentlichen Frage:
Was kann uns passieren wenn wir die MGV im Jahr 2016 ausfallen lassen?
Interessiert das überhaupt irgendwen?
Vielen dank für eure Geduld beim lesen und auch schon mal für eure Antworten.
Ich wünsche euch ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Birkel