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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Rechte von passiven Mitgliedern
von: ucla88 ()
Datum: 04.11.2016

Hallo,

wir sind gerade dabei unsere Satzung zu überarbeiten. Unschlüssig sind wir uns bei folgender Frage:

Wir haben verschiedene Varianten der Mitgliedschaft. Als Vollmitglieder zählen wir Erwachsene, die eine Einzelmitgliedschaft, als Student oder im Rahmen einer Familienmitgliedschaft bei uns angemeldet sind. Außerdem gibt es zu einem reduzierten Tarif passive Mitglieder und eine "Zweitmitgliedschaft" (Stammspieler in einem anderen Verein).

Die alte Satzung regelt es nicht, aber bisher war es Usus, dass Passiv-Mitglieder an der jährlichen Mitgliederversammlung teilnehmen konnten und ein Mitbestimmungsrecht hatten, Zweitmitglieder dagegen nicht.

1. Gibt es dafür gesetzliche Vorgaben?
2. Können/Dürfen wir solche Mitglieder (da reduzierter Beitrag) per Satzung von dem Mitbestimmungsrecht ausschließen?
3. Wie wird diese Frage üblicherweise gehandhabt?

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Claudia

Re: Rechte von passiven Mitgliedern
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.11.2016

Das Stimmrecht kann für einzelne Mitgliedergruppen ausgeschlossen werden, nicht aber das Teilnahmerecht an der Mitgliederversammlung.
Es gilbt Mindestrechte, die unverzichtbar zur Mitgliedschaft gehören. Sonst würde das der Rechtsform des Verein zuwiderlaufen.

Re: Rechte von passiven Mitgliedern
von: ucla88 ()
Datum: 05.11.2016

Vielen Dank für die Info!