Verhältnis ideeller Bereich zu wirtschaftlichem Bereich
von: Henri ()
Datum: 01.11.2016
Hallo!
Gibt es eigentlich eine Vorschrift, wie groß der wirtschaftliche Bereich oder der Zweckbetrieb in einem gemeinnützigen Verein sein darf? Wenn wir z.B. Mitgliedsbeiträge in Höhe von rund 200.000 Euro haben und uns für ein EU Projekt bewerben, dass einen Umfang von 1.000.000 Euro hat (Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Bereich), wie sieht es da mit der Verhältnismäßigkeit aus?
LG Henri