Kennt sich hier jemand aus?
Kann ein gemeinnützig anerkannter Verein eine Gesellschaftseinlage bei einer UG (haftungsbeschränkt) tätigen? Die UG ist nicht gemeinnützig.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Ja, es dürfen dafür aber keine Mittel verwendet werden, die zeitnah zu verwenden sind. In Frage kommen also nur freie Rücklagen oder Vermögenszuführungen.