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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Förderverein e. V. zieht Mitgliedsbeiträge kommisarisch für Musikkapelle e. V. ein ???
von: Goldi ()
Datum: 28.09.2016

Liebe Leidgenossen!

Ich bin Kassier, mein Vorstand fantasievoll. Es gibt wegen organisatorischer Erleichterungen, die ich jetzt nicht breit treten will, Bestrebungen, dass der Förderverein e. V. die Beiträge der Mitglieder der Musikkapelle e. V. kommisarisch einzieht und uns, der Musikkapelle e. V. dann überweist bzw. die ganze Mitgliedsverwaltung beider Vereine nur noch über den Förderverein e. V. abgewickelt wird. Also: Zwei eigenständige juristische Personen mit jeweils ihren eigenen Mitgliedern und eigenen Mitgliedsbeiträgen. Der eine zieht die Beiträge für den anderen ein, um ihm das dann zu überweisen. Sinn und Unsinn von der ganzen Konstellation steht für diesen Beitrag jetzt mal auf einem anderen Blatt. Jetzt brauche ich erst mal Hilfe, um das rechtlich und steuerlich einordnen zu können, um damit in die Diskussion zu gehen:

Also: Schuldrechtliches Verhältnis zwischen Musikkapelle e. V. und Mitglied (Mitgliedschaft; Beitrag).
Förderverein e. V. tritt nun gegenüber Mitglied der Musikkapelle e. V. auf und fordert Mitgliedsbeitrag der Musikkapelle e. V. ein. Was ist das rechtlich:

1. Welche Rechtsverhältnisse bestehen in diesem Zusammenhang zwischen Förderverein e. V. und Musikkapelle e. V.? Vollmacht? Forderungsabtretung?
2. Wie ist das Rechtsverhältnis zwischen Förderverein e. V. und Mitglied der Musikkapelle e. V.?
3. Welche Vereinbarungen sind da mit wem zu treffen?

Ich suche eigentlich nur nach rechtlichen Schlagworten für 1., 2. und 3., zu denen ich weiter recherchieren und im BGB nachlesen kann; einen kleinen Wegweiser.

Danke einstweilen.

Herzlichen Gruß
Goldi

Re: Förderverein e. V. zieht Mitgliedsbeiträge kommisarisch für Musikkapelle e. V. ein ???
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 29.09.2016

Ich sehe da nur einen Geschäftsbesorgungvertrag, keine Forderungsabtretung. Der Förderverein vereinahmt im Namen und auf Rechnung der Musikvereins. Weiter muss das nichts geregelt sein.
So wäre es auch steuerlich am einfachsten.