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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Übernahme Dachsanierung Vereinshaus durch Förderverein
von: StollKa ()
Datum: 20.09.2016

Hallo,

unser Förderverein ist als steuerbegünstigte Körperschaft anerkannt und verwirklicht die Förderung von Sport und Kultur durch die finanzielle Unterstützung zweier gemeinnütziger Vereine (Tischtennisverein und Gesangverein).

Nun haben wir folgendes Problem:
die von uns geförderten Vereine TTC und MGV sind Eigentümer eines Vereinshauses (Sporthalle mit Vereinsgaststätte). Nun ist ein Teil des Daches der Halle sanierungsbedürftig. Um keinen Fehler zu machen, haben wir bei unserem zuständigen FA nachgefragt, ob der Förderverein diese Kosten übernehmen kann und bekamen folgende Antwort:

"Die Übernahme der Sanierungskosten für die Halle, die für sportliche und kulturelle Veranstaltungen genutzt wird, ist grundsätzlich möglich. Die Kosten können allerdings lediglich für die Nutzung im ideellen Bereich und Zweckbetrieb übernommen werden. Unterhalten die Vereine in der Halle auch einen wirtschaftlichen Geschäftsbereich kann der Förderverein die Kosten hierfür nicht übernehmen. In diesem Fall sind die Kosten entsprechend der Nutzung aufzuteilen".

Uns ist jetzt nicht ganz klar, was damit gemeint ist. Können die Kosten jetzt von uns übernommen werden oder nicht und wenn ja, was ist denn gemeint mit "entsprechend der Nutzung aufzuteilen"

Für eine "verständliche" Erklärung wäre ich sehr dankbar.

Re: Übernahme Dachsanierung Vereinshaus durch Förderverein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.09.2016

Das bedeutet, dass für die Räume (nach Flächen) ein Aufteilungsschlüssel (z.B. 15 % für die Nutzung als Gaststätte) berechnet werden muss.
Der Verein muss dann bei der Sanierung des Daches nachweisen, dass er den Teil, der nach diesem Schlüssel auf die Gaststätte entfällt, nicht aus zweckgebundenen und zeitnah zu verwendenden Mittel aufbringt. Die Mittel des Förderverein sind aber zweckgebunden und zeitnah zu verwenden.

Re: Übernahme Dachsanierung Vereinshaus durch Förderverein
von: StollKa ()
Datum: 21.09.2016

Hallo Herr Pfeiffer,

vielen Dank zunächst für die Antwort.
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden haben dürften wir, wenn z. B. die "Gaststättenfläche" 50% des Vereinshauses ausmacht, 50% der Dachsanierung auf jeden Fall übernehmen, ohne dass hier Nachteile entstehen?

Re: Übernahme Dachsanierung Vereinshaus durch Förderverein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.09.2016

Das ist richtig.
Das Problem liegt aber grundsätzlich beim Sportverein selbst. Sie geben die Mittel ja nur weiter. Zuständig für die Mittelverwendung ist dann der Empfänger.

Re: Übernahme Dachsanierung Vereinshaus durch Förderverein
von: vereinsmayer ()
Datum: 21.09.2016

Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Das bedeutet, dass für die Räume (nach Flächen)
> ein Aufteilungsschlüssel berechnet werden muss.

Nur nach Flächen?

Wenn ich 50% der Gaststättenfläche zu je 50% der Zeit im ideellen Bereich und zu 50% im wirtschaftlichen Bereich nutzen würde. (die restlichen 50% der Gaststättenfläche seien nur ideell genutzt)

Müsste man dem ideellen Bereich dann nicht 75% zurechnen, weil nur 50% der Fläche zur Hälfte der Zeit wirtschaftlich genutzt werden?

Re: Übernahme Dachsanierung Vereinshaus durch Förderverein
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.09.2016

Es geht natürlich um die Nutzung. Gaststättenfläche, die nicht als Gaststätte genutzt wird, muss anders zugeordnet werden.