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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Zweckbetrieb - eindeutige Auskunft
von: Anna ()
Datum: 13.09.2016

Hallo!

An wen kann ich mich denn wenden, wenn ich nicht sicher bin, ob ein Geschäftsbereich nun Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Betrieb ist? Kann ich mich diesbezüglich an das Finanzamt wenden und um eine eindeutige Stellungnahme (verbindliche Auskunft) bitten damit ich nachher nicht in die Steuerfalle tappe?

Re: Zweckbetrieb - eindeutige Auskunft
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.09.2016

Ja, es gibt hier das Verfahren einer sog. verbindlichen Auskunft. Die ist allerdings kostenpflichtig und es bleibt die Frage, ob die aussagekräftig ist.
Grundsätzlich sehe ich aber kein großes Problem. Im Veranlagungsverfahren muss das Finanzamt Stellung beziehen (und sei es nur, indem es die Zuweisung, die der Verein vornimmt, nicht beanstandet).
Zur Sicherheit würde ich dann für evt. Steuernachzahlungen Rücklagen bilden.