Re: Zweckbetrieb - eindeutige Auskunft
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.09.2016
Ja, es gibt hier das Verfahren einer sog. verbindlichen Auskunft. Die ist allerdings kostenpflichtig und es bleibt die Frage, ob die aussagekräftig ist.
Grundsätzlich sehe ich aber kein großes Problem. Im Veranlagungsverfahren muss das Finanzamt Stellung beziehen (und sei es nur, indem es die Zuweisung, die der Verein vornimmt, nicht beanstandet).
Zur Sicherheit würde ich dann für evt. Steuernachzahlungen Rücklagen bilden.