Gemeinnützigkeit
von: Henri ()
Datum: 12.09.2016
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage: wir haben letztes Jahr im November in der Mitgliederversammlung beschlossen die Gemeinnützigkeit zu beantragen. Die Satzungsänderung wurde mit Datum vom 11. April in das Vereinsregister eingetragen. Den Bescheid nach §60 a Abs. 1 AO haben wir am 17.06. erhalten.
Ab wann sind wir denn jetzt gemeinnützig? Was müssen wir buchhaltungstechnisch berücksichten? Müssen wir eventuell zwei Jahresabschlüsse erstellen?
Danke für Hilfe
Henri