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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Gemeinnützigkeit
von: Henri ()
Datum: 12.09.2016

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage: wir haben letztes Jahr im November in der Mitgliederversammlung beschlossen die Gemeinnützigkeit zu beantragen. Die Satzungsänderung wurde mit Datum vom 11. April in das Vereinsregister eingetragen. Den Bescheid nach §60 a Abs. 1 AO haben wir am 17.06. erhalten.
Ab wann sind wir denn jetzt gemeinnützig? Was müssen wir buchhaltungstechnisch berücksichten? Müssen wir eventuell zwei Jahresabschlüsse erstellen?

Danke für Hilfe
Henri

Re: Gemeinnützigkeit
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.09.2016

Gemeinnützig ist der Verein ab Datum des Bescheides.
Buchhalterisch gelten die besonderen Nachweise für die Gemeinnützigkeit - vor allem eine nach steuerlichen Bereichen getrennte Gewinnermittlung.

Re: Gemeinnützigkeit
von: Henri ()
Datum: 12.09.2016

Danke Herr Pfeffer,

muss ich denn dann für das Geschäftsjahr 2016 zwei Jahresabschlüsse erstellen? Einmal vor Gemeinnützigkeit und einmal nach Gemeinnützigkeit? Oder erstelle ich komplett für 2016 einen Jahresabschluss?

Re: Gemeinnützigkeit
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 12.09.2016

Nein, das Finanzamt erhält nur einen Jahresabschuss.

Re: Gemeinnützigkeit
von: Henri ()
Datum: 13.09.2016

Vielen Dank!!