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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstandschaft
von: Ernst ()
Datum: 04.09.2016

Hallo eine frage, wer gehört rechtlich zur Vorstandschaft wie das manchmal gesagt wird?
Weitere Frage:
Wenn in der Satzung festgelegt wird, dass zwei Vorstände gleichberechtigt sein sollen, ist dazu erforderlich, dass eine genaue funktionstrennung oder Beschreibung der Tätigkeiten erforderlich?
(Also keinen 1. oder 2. Vorstand sondern zwei Vorstände)
4.09.2016

Re: Vorstandschaft
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.09.2016

Wer gehört rechtlich zur Vorstandschaft wie das manchmal gesagt wird?

Die in der Satzung so definierten Ämter.

Wenn in der Satzung festgelegt wird, dass zwei Vorstände gleichberechtigt sein sollen, ist dazu erforderlich, dass eine genaue Funktionstrennung oder Beschreibung der Tätigkeiten erforderlich?

Nein, aus der Bezeichnung 1. oder 2. Vorstand ergibt sich jedenfalls keine Unterscheidung bei den Rechten und Pflichten.

Re: Vorstandschaft
von: Hardy ()
Datum: 05.09.2016

Ernst, schau Dir das mal hier schon in diesem Forum eingestellt mal an, insbes. den Punkt 12,
"vereinsknowhow.de/Kurzinfos/leidfaden"
Hardy

Re: Vorstandschaft
von: Ernst ()
Datum: 05.09.2016

Vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Ernst

Re: Vorstandschaft
von: Ernst ()
Datum: 05.09.2016

Herzlichen Dank für die rasche Antwort.
Wahrscheinlich habe ich noch mehrere Fragen, ich komme gerne auf dich zurück.

Liebe grüße ernst