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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Werbung vor Eintragung
von: Holger ()
Datum: 04.09.2016

Hallo zusammen,

unsere Unterlagen sind nach Gründungsversammlung bei Notar zur Eintragung. Dürfen wir schon Werbung machen bspw als ....e.V. in den sozialen Netzwerken mit dem Hinweis das der Verein gegründet ist und die Eintragung läuft...Wir schließe keine Verträge ab und ziehen auch keine Beiträge ein, erst nach der Eintragung.

Viele Grüße Holger

Re: Werbung vor Eintragung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.09.2016

Kein Problem. Solange der Verein nicht eingetragen ist, muss er aber korrrekt als e.V. i.Gr. (in Gründung) firmieren.