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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Spendenrückforderung
von: chora ()
Datum: 19.08.2016

Hallo in die Runde,

kann ein scheidendes Vereinsmitglied eine Spende zurückfordern?

Zur Erläuterung: A spendet dem Verein 1000 Euro, tritt später im Streit aus und möchte seine Spende wiederhaben.

Danke!

Re: Spendenrückforderung
von: Hardy ()
Datum: 19.08.2016

Hier in dem Forum gibt es eine Info dazu: Zweckbindung von Spenden. Schau es mal an.
Hardy

Re: Spendenrückforderung
von: chora ()
Datum: 22.08.2016

Danke, Hardy. Ist interessant und ich hab wieder was dazu gelernt:-)
Aber es trifft den Kern meiner Frage nicht ganz.
Nehmen wir an, die Spende war ohne Zweckbindung.
Darf der Spender sein Geld zurückfordern und falls ja, unter welchen Umständen?

Danke, chora

Re: Spendenrückforderung
von: Hardy ()
Datum: 22.08.2016

Zweckbindung per Schenkungsvertrag

Können Sie die gewünschte Zweckbindung des Spenders nicht erfüllen, haben Sie aber ein vertragsrechtliches Problem: Der Schenkungsvertrag zwischen Spender und Verein, der durch die Spende zustande kommt, kann als wirksame Vereinbarung eine solche Zweckbindung beinhalten. Folge: Der Spender hat einen Rückforderungsanspruch, wenn Ihr Verein die Spende nicht vereinbarungsgemäß verwendet. Deshalb sollten Sie es tunlichst vermeiden, die Spenden entgegen den Wünschen des Spenders zu verwenden. Das gilt natürlich besonders für größere Spendenbeträge und bei Spendern mit enger Bindung an den Verein.
QUELLE: AUSGABE 02 / 2007 | SEITE 18 | ID 91183 HERR W. PFEFFER
Konsultiere lieber das zuständige Fi-Amt, auch wegen der Spendensumme, egal ob oder mit Zweckbestimmung!
Hardy

Re: Spendenrückforderung
von: chora ()
Datum: 23.08.2016

Danke für die Antwort, Hardy, aber irgendwie blick ich immer noch nicht durch.

Beispiel:
A spendet dem Verein 1000 Euro und sagt: Macht damit, was ihr wollt.

Oder von mir aus:

Verein V möchte sich ein teures Gerät, sagen wir, für 800 Euro kaufen. A sagt: Hey, ich hab im Lotto gewonnen, ich spendiere euch die Maschine und ein bisschen mehr, und überweist 1000 Euro. V schafft die Maschine an.

In beiden Fällen sagt A nach einer Weile: Ich trete aus dem Verein aus und möchte meine Spende zurück.

Kann er das bzw. muss der Verein die Spende zurückgeben?

Danke, chora

Re: Spendenrückforderung
von: kizu ()
Datum: 23.08.2016

Hilft die Betrachtung weiter, dass eine Spende auch eine Schenkung und damit ein zweiseitiges Rechtsgeschäft ist? Je nach zeitlichem Ablauf könnte also auch der Verein die Spende noch zurückweisen(?)

Zu Schenkungsrückförderung gibt's einige Infos über Google.

Re: Spendenrückforderung
von: Hardy ()
Datum: 23.08.2016

Auch bei Verarmung des Schenkers ist eine Schenkungsrückforderung nicht in jedem Fall möglich – Urteil des OLG Frankfurt vom 29.08.2013, 1 U 29/12,,hallo das ist wohl privat, aber für die Fragerin evtl. nachvollziehbar,
Hardy

Re: Spendenrückforderung
von: chora ()
Datum: 24.08.2016

Ich danke euch für eure Bemühungen. Aber wo liegt mein Denkfehler?

Weder möchte der Verein die Spende zurückweisen noch ist der Spender verarmt.

Es ist auch bislang ein theoretischer Sachverhalt. Möglicherweise tritt der Fall auch nicht ein.
Auch die möglichen Folgen (Finanzamt...) mögen unberücksichtigt bleiben.

Nur die einfache Frage: Kann der Spender seine Spende zurückfordern, wenn ja, unter welchen Umständen (Zweckbindung, Verarmung scheidet aus).

Danke und sorry, wenn ich nerve :-)
chora

Re: Spendenrückforderung
von: kizu ()
Datum: 24.08.2016

Blieben auch noch Irrtum (versehentlich an Verein überwiesen, versehentlich im "Komma verrutscht") oder Geschäftsunfähigkeit des Spenders.

Bei Schenkungen gibt es noch das Widerrufsrecht bei grobem Undank des Beschenkten. Da fehlt mir aber fürs Vereinsrecht ein Praxisbeispiel, das würde ja vermutlich bedeuten, der Vorstand bedroht das Leben des Spenders oder hat die Spende überhaupt erst durch Erpressung/Nötigung erhalten.

Für den Fall des verärgerten ex-Mitglieds, der jetzt einfach nur die Spende zurück haben will, weil er sauer ist und noch eine "reinwürgen" will, sehe ich ad-hoc keine rechtliche Handhabe.

Re: Spendenrückforderung
von: chora ()
Datum: 24.08.2016

:-)
Satz 1 und 2 scheiden auch aus.

Danke für Satz 3. Genau diesen Sachverhalt meinte ich. Sorry, wenn das meinen Worten nicht deutlich zu entnehmen war.

Ich danke euch.