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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzung Ortsverein wenn Kreisverband Insolvent ist
von: Peter 1 ()
Datum: 16.08.2016

Hallo, unser Kreisverband ist insolvent. Der Ortsverein hat sich einen neuen Kreisverband gesucht.
Frage: Gilt die Satzung auf den insolventen Kreisverband weiterhin oder muss eine Neue bzw. auf den neuen Kreisverband geänderte Satzung erstellt werden?

Re: Satzung Ortsverein wenn Kreisverband Insolvent ist
von: Hardy ()
Datum: 17.08.2016

»Westerwälder Zeitung
»Finanzielles Aus: AWO Westerwald meldet Insolvenz an
22.03.2015, 19:25 Uhr | aktualisiert: 22.03.2015, 19:26 Uhr
Finanzielles Aus: AWO Westerwald meldet Insolvenz an
Trotz der vielen Fragezeichen ist eines klar: Die Westerwälder AWO-Ortsvereine sind als rechtlich und finanziell selbstständige Organisationen von der Insolvenz des Kreisverbandes nicht direkt betroffen.
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Falls in Eurer bisherigen Satzung der insolvente Kreisverband als zugehöriger Verband namentlich genannte sein, sollte das in der geänderten Satzung korrigiert werden und evtl. auch Anpassungen zum neuen Verband (Beitragsordnung usw.)
Hardy

Re: Satzung Ortsverein wenn Kreisverband Insolvent ist
von: peter 1 ()
Datum: 17.08.2016

Danke