Re: Gestaltung der Satzung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 09.08.2016
1) In der bevostehenden Gründungsversammlung soll ich zum alleinigen Vostand bestellt werden
Frage - ist das zulässig
Ja, ein Vorstandsmitglied genügt
2) wenn ja - dann gehe ich auch alleine zum Notar
Ja, der Vorstand meldet den Verein notariell zum Vereinsregister an.
3) Die Satzung soll ausdrücklich eine Vergütung des Vorstands ermöglichen - wie formuliere ich dies
korrekt in der Satzung ?
Z. B. so: "Der Vorstand kann für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten."
4) Wir werden 2 Arten von Mitglieder haben
a) die Hilfesuchenden (sollen nicht stimmberechtigt sein)
und b) ordentliche Mitglieder (über deren Auf- oder Nichtaufnahme der Vorstand entscheidet)
Wir gehen davon aus, dass wir eine Beitragsordnung aufstellen müssen.
Ist es aber möglich Mitglieder ohne Stimmrecht aufzunehmen und muss ich diese trotzdem zur MV einladen ?
Ja, es kann Mitgliedergruppen ohne Stimmrecht geben. Das Recht zur Teilnahme an der MV und das Rede- und Antragsrecht dort kann aber nicht ausgeschlossen werden.