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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Gestaltung der Satzung
von: K59-60 ()
Datum: 09.08.2016

Erstmal Gratulation zu Ihrem Knowhowtransfer, den ich aus verschiedensten Forenbeiträgen entnehmen konnte.

Wir sind dabei einen Verein auf die Beine zu stellen, der im Bereich Verbraucherschutz angesiedelt ist.
Unser natürlichen "Gegenspieler" sind Banken, Versicherungen und Bausparkassen.

Wir möchten von Beginn an verhindern, dass der Verein "unterwandert" wird. Daher lassen wir uns Zeit bis die Satzung so gestaltet ist, dass wir das Heft des Handelns niemals aus der Hand geben.

Die Fragen im Einzelnen:
1) In der bevostehenden Gründungsversammlung soll ich zum alleinigen Vostand bestellt werden
Frage - ist das zulässig

2) wenn ja - dann gehe ich auch alleine zum Notar - richtig ?

3)Die Satzung soll ausdrücklich eine Vergütung des Vorstands ermöglichen - wie formuliere ich dies korrekt in der Satzung ?

4) Wir werden 2 Arten von Mitglieder haben - a) die Hilfesuchenden (sollen nicht stimmberechtigt sein)
und b) ordentliche Mitglieder (über deren Auf- oder Nichtaufnahme der Vorstand entscheidet) Wir gehen davon aus, dass wir eine Beitragsordnung aufstellen müssen. Ist es aber möglich Mitglieder ohne Stimmrecht aufzunehmen und muss ich diese trotzdem zur MV einladen ?

Für jegliche Mithilfe möchte ich mich bereits im Vorfeld bedanken.

Herzliche Grüße

Klaus

Re: Gestaltung der Satzung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 09.08.2016

1) In der bevostehenden Gründungsversammlung soll ich zum alleinigen Vostand bestellt werden
Frage - ist das zulässig

Ja, ein Vorstandsmitglied genügt

2) wenn ja - dann gehe ich auch alleine zum Notar

Ja, der Vorstand meldet den Verein notariell zum Vereinsregister an.


3) Die Satzung soll ausdrücklich eine Vergütung des Vorstands ermöglichen - wie formuliere ich dies
korrekt in der Satzung ?

Z. B. so: "Der Vorstand kann für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten."


4) Wir werden 2 Arten von Mitglieder haben
a) die Hilfesuchenden (sollen nicht stimmberechtigt sein)
und b) ordentliche Mitglieder (über deren Auf- oder Nichtaufnahme der Vorstand entscheidet)
Wir gehen davon aus, dass wir eine Beitragsordnung aufstellen müssen.
Ist es aber möglich Mitglieder ohne Stimmrecht aufzunehmen und muss ich diese trotzdem zur MV einladen ?

Ja, es kann Mitgliedergruppen ohne Stimmrecht geben. Das Recht zur Teilnahme an der MV und das Rede- und Antragsrecht dort kann aber nicht ausgeschlossen werden.