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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Nominierung zum Vorstand
von: Max ()
Datum: 08.08.2016

Wenn nur jeweils eine Nominierung fuer jeden Vorstandsposten vorliegt, muss trotzdem eine Wahl abgehalten werden oder ist dann mit Ablauf der Nominierungsfrist der neue Vorstand berufen?
Vielen Dank fuer alle Kommentare, Max

Re: Nominierung zum Vorstand
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.08.2016

Nein, eine automatische Berufung gibt es nicht.
Die Mitglieder müssen zudem auch hier die Möglichkeit haben, die Kandidaten abzulehnen, d.h. es muss die Möglichkeit geben, gegen den Kanditaten zu stimmen, auch wenn es keinen Gegenkandidaten gibt.

Re: Nominierung zum Vorstand
von: Hardy ()
Datum: 09.08.2016

Es besteht der vereinsrechtliche Grundsatz der Einzelwahl. Dies bedeutet, dass jedes Vorstandsmitglied eines mehrköpfigen Vorstands einzeln gewählt werden muss. Die Bestellung des Vorstandes erfolgt nach § 27 BGB in der Mitgliederversammlung.

Re: Nominierung zum Vorstand
von: Max ()
Datum: 10.08.2016

Danke für die Kommentare.
Wenn also bei der anstehenden Vorstandswahl für jeden der drei Posten nur ein Kandidat nominiert hat, muss dann der Stimmzettel ausdrücklich die Optionen: Für und Gegen enthalten, oder genügt es die Möglichkeiten: Für und Nicht-Für zu bieten? Wobei Nicht-Für quasi eine Enthaltung wäre.
Muss im ersten Fall bei Mehrheit der Gegen Stimmen die Wahl erneut abgehalten werden?

Re: Nominierung zum Vorstand
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 10.08.2016

Man muss bei jedem Kandidaten - mangels Gegenkandidaten - mit NEIN stimmten können.
Ein Kandidat ist gewählt, wenn er mehr JA- als NEIN-Stimmen erhält.
Eine Wiederholung der Wahl wäre nur sinnvoll, wenn dann ein anderer Kanditat antritt.

Re: Nominierung zum Vorstand
von: Max ()
Datum: 10.08.2016

Danke Wolfgang Pfeffer