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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens
von: Holgi ()
Datum: 06.08.2016

Hallo zusammen,

wir sind gerade in den letzten Zügen kurz vor der Gründungsversammlung. Nach Prüfung der Satzung durch das Finanzamt verfolgt unser Verein die Förderung der mildtätigen Zwecke durch Herzenswunscherfüllung von erkrankten Patienten. In Betracht kommt aber auch zusätzlich die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Wir haben vor über ein bestimmtes Krankheitsbild aufzuklären, Präventionsarbeit zu leisten und Arzt/Patientenseminare durchzuführen.
Jetzt ist die Frage, erfüllen wir hiermit den Zweck der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens?

Für Eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus.

Viele Grüße, Holger

Re: Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.08.2016

Ganz zweifellos.

Re: Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens
von: Holgi ()
Datum: 10.08.2016

Wolfgang Pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ganz zweifellos.


Ohne das es hier Probleme gibt:..

das sind die Zwecke

materielle und ideelle Unterstützung von erkrankten mit xxxxxxxxxxxx wie xxxxxxxxxx, xxxxxxx und xxxxxxxxxxx.
 die Erfüllung eines Herzenswunsches des erkrankten mit dem Ziel, neue Lebensenergie und Mut zuzuführen
 das Sammeln von Sach- und Geldspenden.
 Präventionsarbeit und Aufklärung über die Krankheitsbilder xxxxx, xxxxx und xxxxx. Dazu gehören insbesondere Informationsveranstaltungen, Vorträge, Tagungen und Arzt-Patienten Seminare.
 Die Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereins steht jedermann offen. Sie ist nicht an die Mitgliedschaft im Verein gebunden.