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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Gartenübernahme
von: boernie53 ()
Datum: 01.08.2016

Hallo,
folgende Geschichte wirft Fragen auf: Ein älteres Ehepaar kann ihren gepachteten Garten nicht mehr bewirtschaften. Die Frau muss ins Pflegeheim, der Mann hat gesundheitliche Probleme, die die Pflege des Gartens unmöglich machen. Bekannte machen mit ihm einen Vertrag, dass sie den Garten wieder in Ordnung bringen und weiterhin pflegen, und er kann Zeit Lebens kommen , gehen und bleiben, wie er möchte. Der Anfang ist gemacht, da kommt der Sohn des Pächters, lässt den Vertrag zerreißen und seinen Vater und seine Mutter entmündigen. Er will versuchen, den Garten selbst in Ordnung bringen und halten. Erste Versuche scheitern an der Zeit und vermutlich Lust des Mannes. Und die Zukunft wird unserer Meinung nach nichts anderes zeigen, außer kluge Sprüche.. Was kann ich tun, dass dieser Garten wieder vergeben werden kann? Ist der alte Pächter gesetzlich noch zu einer Kündigung fähig? Noch habe ich nichts Schriftliches gesehen. Der Sohn wird ja nicht automatisch Nachfolger für den Pachtgarten, für den der Verein nur Zwischenpächter ist. Vereinsmitglied ist er auch noch nicht.
Für Antworten vielen Dank!
boernie53

Re: Gartenübernahme
von: Hardy ()
Datum: 02.08.2016

Was kann ich tun, dass dieser Garten wieder vergeben werden kann? Ist der alte Pächter gesetzlich noch zu einer Kündigung fähig? Noch habe ich nichts Schriftliches gesehen?
Nun boernie, dann bist Du offensichtlich im Vorstand.
Es gibt einen Pachtvertrag des "alten Pächters", den dieser kündigen kann wegen seiner Krankheit bei Einhaltung der dort enthaltenen Fristen. Wer Neupächter werden kann, regeln Satzung, Vereinsordnung usw. Das kann der Sohn werden, (wenn er es möchte?), sh. Satz vorher oder ein neuer GF. Da sind aber vorher die Wertermittlung und die solide Übergabe vorher zu klären. Du solltest Du, bei Unklarheiten beim KV der Kleingärtner nachfragen.
Schau Dir mal im I-Net z.B. über Google die HP des LV Sachsen der Kleingärtner an. Dort findet man exakte Hinweise in der Rubrik "Rechtsecke", "Wertermittlung" oder auch "Gartenübergabe" zu Deinem Problem.
Hardy