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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Erstattung für Zahlung bei beglaubigten Unterschriften
von: Christina_FV ()
Datum: 24.07.2016

Hallo,
wir sind ein gemeinnütziger Förderverein für unsere Grundschulen. Für die Eintragung ins Vereinsregister mussten wir beim Ortsgericht (geht in Hessen) die Unterschriften beglaubigen lassen und insgesamt 24 Euro zahlen. Kann man sich diese Gelder erstatten lassen?
Herzlichen Dank

Re: Erstattung für Zahlung bei beglaubigten Unterschriften
von: Hardy ()
Datum: 24.07.2016

Hallo, schau mal in die Kostenordnung § 80. Allerdings fand ich beim Suchen per Google nichts, wo eine Rückerstattung für den gezahlten Betrag möglich wäre. Das wäre eine Aufgabe der Gründungsmitglieder bzw. von vorher gewonnenen Förderer Eures e.V. Denn ohne die, wäre die weitere Arbeit schwer.
Hardy