Re: Erstattung für Zahlung bei beglaubigten Unterschriften
von: Hardy ()
Datum: 24.07.2016
Hallo, schau mal in die Kostenordnung § 80. Allerdings fand ich beim Suchen per Google nichts, wo eine Rückerstattung für den gezahlten Betrag möglich wäre. Das wäre eine Aufgabe der Gründungsmitglieder bzw. von vorher gewonnenen Förderer Eures e.V. Denn ohne die, wäre die weitere Arbeit schwer.
Hardy