Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Unfallversicherung für Praktikanten
von: Klaus Fuchs ()
Datum: 22.07.2016

Hallo,

in unserem Verein gibt es eine Bundesfreiwillige. Für sie haben wir eine gesetzliche Unfallversicherung abgeschlossen.

Wie ist das mit Praktikanten (diese sind immer 3 Monate bei uns)?

Die VBG hatte mir einmal gesagt, "die Unfallversicherung gilt nur für Arbeitnehmer; sie kann über die Berufsgenossenschaft auch gar nicht für Ehrenamtliche oder Honorarkräfte abgeschlossen werden
Selbständige sind über die normale Krankenversicherung unfallversichert".

Praktikanten haben einen Praktikumsvertrag. I.d.R. absolvieren sie auch kein Studiums-Pflichtpraktikum bei uns, sondern es ist "freiwillig in der Studienzeit".

Sie bekommen von unserem Verein kein Geld, allerdings stellen sie als Selbständige bei externen Auftraggebern, mit denen wir kooperieren, Rechnungen über Jobs (was auch so ähnlich im Praktikumsvertrag drin steht).

Inwiefern sind Praktikanten wie oben beschrieben aktuell bei uns unfallversichert und was wäre die beste Vorgehensweise?

Danke, Klaus

Re: Unfallversicherung für Praktikanten
von: Hardy ()
Datum: 23.07.2016

Das fand ich über Google;

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Unfallversichert im neuen Bundesfreiwilligendienst

27.06.2011 – 10:00

Berlin (ots) - Am 1. Juli 2011 startet der neue Bundesfreiwilligendienst. Darin können sich alle Menschen engagieren, die ihre Regelschulzeit absolviert haben. Sie werden in den gesellschaftlichen Bereichen, die bislang auch Zivildienstleistenden offen standen, eingesetzt - zum Beispiel in der Wohlfahrtspflege und dem Umweltschutz. Hinzu kommen weitere Plätze in Sport, Bildung, Kultur und Integrationsarbeit.

Während ihres freiwilligen Einsatzes sind die Teilnehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung als Beschäftigte versichert: Bei all ihren Tätigkeiten im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes und auf den Wegen von und zur Einsatzstelle genießen sie Versicherungsschutz. Erleiden sie während ihres Einsatzes einen Unfall, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der Heilbehandlung, der Rehabilitation und zahlt bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit auch eine Unfallrente.

Welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Einzelfall für die Leistungen aufkommt, richtet sich nach der Einsatzstelle des einzelnen Teilnehmers. Der Versicherungsschutz ist für die Versicherten kostenfrei.

Pressekontakt:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de

Ich hoffe, dass dies weiter hilft!
Hardy

Re: Unfallversicherung für Praktikanten
von: Klaus Fuchs ()
Datum: 26.07.2016

Danke..

Meine Frage bezog sich allerdings auf die Praktikant*innen, wie oben beschrieben.