Re: Ehrenamtspauschale
von: Anna-Lena ()
Datum: 04.08.2016
Satzungszweck ist Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit ....Dem Vorstand sollen gemäß Satzung mindestens 20 Mitglieder angehören, dazu kommen noch der Präsident, der 1. Vizepräsident und diverse weitere Vizepräsidenten, Kassenprüfer...Zur Zeit sind es insgesamt 60 Mitglieder, die haben jeweils alle einen Vertreter, falls jemand verhindert ist.
Die Frage ist, wenn wir Vorstandsmitglied XY aufgrund seiner ehrenamtlichen Tätigkeit die Ehrenamtspauschale bezahlen, kann dann nicht Vorstandsmitglied ZA auch auf Zahlung der Ehrenamtspauschale bestehen, und dann kommt noch BC hinzu und und und.....