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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ehrenamtspauschale
von: Anna ()
Datum: 19.07.2016

Muss die Möglichkeit der "Vergütung" der Vorstandsmitglieder durch die Ehrenamtspauschale in der Satzung festgehalten sein? Und wie sieht das mit der Möglichkeit der Rückvergütung durch Spendenquittung aus? Muss es hier einen Passus in der Satzung geben?

Dankeschön!

Re: Ehrenamtspauschale
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 20.07.2016

Vorstandsvergütungen müssen generell durch die Satzung erlaubt werden. Das gilt schon aus vereinsrechtlichen Gründen (§ 27 (3) BGB).
Die Rückspende dagegen nicht. Sie ist ja freiwillig und bedarf keiner Erlaubnis.

Re: Ehrenamtspauschale
von: vereinsmayer ()
Datum: 20.07.2016

Wolfgang Pfeffer schrieb:
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> Die Rückspende dagegen nicht. Sie ist ja
> freiwillig und bedarf keiner Erlaubnis.

Die (Möglichkeit zur) Rückspende sollte man gar nicht in der Satzung erwähnen.

Das sieht dann schnell nach Absprache aus, wo man die Vergütung/Entschädigung eigentlich nicht leisten kann/möchte und man durch den Spendenabzug eine "Ersatzvergütung" schaffen möchte.

Das Finanzamt wird dabei sicher nicht in Jubel ausbrechen...

Re: Ehrenamtspauschale
von: Wiltrud ()
Datum: 04.08.2016

Hallo zusammen,

ich muss noch mal bei der Ehrenamtspauschale nachhaken: wir suchen eine Möglichkeit, diejenigen Vorstandsmitglieder zu entlohnen, die wirklich viel ehrenamtlich für uns leisten. Das sind in erster Linie die Mitarbeiter der Task Forces. Kann man per Satzung festlegen, welche Vorstandsmitglieder die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen dürfen? Unser Problem ist, dass wir sehr viele Vorstandsmitglieder haben (zählen eigentlich Vertreter auch noch dazu?) und bei rund 70 Vorstandsmitgliedern könnte das eine teure Angelegenheit für unseren Verein sein - mal abgesehen davon, dass das wirtschaftlich nicht realistisch wäre so eine hohe Summe an die Vorstandsmitglieder auszuzahlen.

Danke für Hinweise!
Anna

Re: Ehrenamtspauschale
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.08.2016

Der Verein kann natürlich frei entscheiden, wenn er entlohnt und wen nicht.
Die Satzung muss lediglich die Möglichkeit dazu einräumen, nicht die Verpflichtung.

Was sind "Vertreter" und wie kommt es, das der Verein so viele Vorstandsmitglieder hat?

Re: Ehrenamtspauschale
von: Anna-Lena ()
Datum: 04.08.2016

Satzungszweck ist Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit ....Dem Vorstand sollen gemäß Satzung mindestens 20 Mitglieder angehören, dazu kommen noch der Präsident, der 1. Vizepräsident und diverse weitere Vizepräsidenten, Kassenprüfer...Zur Zeit sind es insgesamt 60 Mitglieder, die haben jeweils alle einen Vertreter, falls jemand verhindert ist.

Die Frage ist, wenn wir Vorstandsmitglied XY aufgrund seiner ehrenamtlichen Tätigkeit die Ehrenamtspauschale bezahlen, kann dann nicht Vorstandsmitglied ZA auch auf Zahlung der Ehrenamtspauschale bestehen, und dann kommt noch BC hinzu und und und.....

Re: Ehrenamtspauschale
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.08.2016

Es muss ja nicht jedes Vorstandmitglied die Pauschale bekommen. Wenn die Zahlung für bestimmte Arbeitsleistungen erfolgt und nicht für das Amt als solches, gibt es da keine Bedenken und das verstößt auch nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.