Re: Haushaltsordnung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.07.2016
Da es dafür keine gesetzlichen Vorschriften gibt, kann sich das nur aus der Satzung oder aus dem Vereinsherkommen ergeben.
Gibt es keine solchen Vorgaben, ist die MV zuständig - andernfalls hätte die Haushaltsordnung nur die Bedeutung einer vorstandsinternen Planung. Unterschrieben werden muss die Ordnung grundsätzlich nicht.