Mitgliedsantrag per Email
von: sfrey ()
Datum: 30.06.2016
Hallo zusammen,
weiß jemand ob es für uns als Verein rechtlich (un)problematisch ist, Mitgliedsanträge als eingescannten E-Mail-Anhang zu akzeptieren? Unsere Satzung will lediglich "einen schriftlichen Antrag" - soweit ich weiß gilt eine E-Mail doch mittlerweile als Schriftform, oder?
Bestandteil des Antrags ist außerdem eine SEPA-Lastschriftmandat. Weiß jemand ob es es hier evtl. Probleme gäbe bzw. ob da strengere Regeln als beim regulären Antrags-Teil gelten?
VG
Simon