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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliedsantrag per Email
von: sfrey ()
Datum: 30.06.2016

Hallo zusammen,

weiß jemand ob es für uns als Verein rechtlich (un)problematisch ist, Mitgliedsanträge als eingescannten E-Mail-Anhang zu akzeptieren? Unsere Satzung will lediglich "einen schriftlichen Antrag" - soweit ich weiß gilt eine E-Mail doch mittlerweile als Schriftform, oder?

Bestandteil des Antrags ist außerdem eine SEPA-Lastschriftmandat. Weiß jemand ob es es hier evtl. Probleme gäbe bzw. ob da strengere Regeln als beim regulären Antrags-Teil gelten?

VG
Simon

Re: Mitgliedsantrag per Email
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 30.06.2016

Nach herrschender Rechtsprechung erfüllt E-Mail die einfache Schriftform.
Ein SEPA-Mandat hat ohne Unterschrift nicht die gleiche Verbindlichkeit. In der Praxis ist das aber kein Theme, weil so oder 8 Wochen lang zurückgebucht werden kann und sich das Mandat ja nur auf Zahlungsform und nicht auf den Zahlungsanspruch bezieht. Nur wenn der Zahlende falsche Daten angeben kann, wäre das ein Problem.