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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Gültigkeit der Kassenprüferwahl
von: Joschi 99 ()
Datum: 21.06.2016

Bei unserer MGV in 2015 hatten wir auf der Tagesordnung vergessen die anstehende Kassenprüferwahl
als TOP zu vermerken. Dies fiel bei der Versammlung auf und die anwesenden Mitglieder stimmten über die nachträgliche Aufnahme des fehlenden TOP`s ab - dieser wurde daraufhin aufgenommen und es wurde in der MGV abgestimmt.
Ist diese Wahl nun gültig, auch wenn sie nicht auf der Einladung zur MGV vermerkt wurde?

Re: Gültigkeit der Kassenprüferwahl
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.06.2016

Nur wenn die Satzung die Ergänzung der Tagesordnung erlaubt.
Andernfalls kann nur über die TOP abgestimmt werden, die schon bei der Einladung mitgeteilt wurden.

Re: Gültigkeit der Kassenprüferwahl
von: Hardy ()
Datum: 21.06.2016

Nur wenn die Satzung die Ergänzung der Tagesordnung erlaubt, sh. dazu BGB §32 u.a. zur TO und § 40 u.a. wegen evtl. Änderungen.
Hardy