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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Reisekostenvorschuss
von: Hildegard ()
Datum: 31.05.2016

Guten Abend!

Wir sind ein gemeinnütziger Verein. Unser Vorstandsvorsitzender lässt sich im Rahmen seiner Reisetätigkeiten monatlich eine Reisekostenvorschuss in Höhe von 500€ überweisen, der dann natürlich mit der Reisekostenabrechnung verrechnet wird. Muss diese Regelung in der Satzung so festgehalten sein oder ist dies auch ohne Ausweis in der Satzung möglich?

Danke und lieben Gruß
Hildegard

Re: Reisekostenvorschuss
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 31.05.2016

Aufwandsersatz braucht keine Satzungsgenehmigung.
Wenn die Reisen im Rahmen der eigentlichen Vorstandstätigkeit erforderlich sind, hat der Vorstand sogar einen gesetzlichen Anspruch.