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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
zusätzliche Eintragung ins HANDELSregister
von: kizu ()
Datum: 25.05.2016

Hallo,

wir haben als gemeinnütziger Verein einen kleinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb in dem wir u.a, selbst produzierte Bücher und CDs vertreiben. Um das ein bisschen anzukurbeln hätten wir gerne den Vertrieb über Amazon erweitert und haben daher Ende 2015 ein Verkäuferkonto beantragt.

Seit nunmehr rund einem halben Jahr kommt die Sache aber nicht voran. Nachdem wir Stück für Stück alle möglichen Unterlagen und Nachweise eingereicht haben fehle immer noch der Nachweis über die Registrierung als Unternehmen. Soweit ich das jetzt verstanden habe ist damit ein Handelsregister-Eintrag gemeint. Davon war in den letzten 6 Monaten überhaupt nicht die Rede.

Mit Eintragung ins Handelsregister kennen wir uns überhaupt nicht aus. Mir erscheint das jetzt für uns doch zu viel Aufwand, weil dann nicht nur das Vereins- sondern auch das Handelsregister zu "pflegen" wären?
Und für die Neueintragung wären ein Mitgliederverzeichnis erforderlich? Bei rein wirtschaftlichen Vereinen (was wir nicht sind) wären auch ausscheidende und neu eintretende Mitglieder anzuzeigen?
Außerdem überschaue ich die rechtlichen Auswirkungen nicht, ist der Verein dann ein eingetragener Kaufmann bzw. was bedeutet das haftungstechnisch für Vorstände und Mitglieder?

Re: zusätzliche Eintragung ins HANDELSregister
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.05.2016

Rechtlich würde sich wenig ändern - abgesehen davon, dass der Verein bilanzieren müsste.
Bezüglich der Haftung ändert sich nichts und auch die Mitglieder müssen nicht eingetragen werden.
Mir scheint der Aufwand aber deutlich zu groß.
Kann der Amazon-Account nicht stattdessen über ein Vorstandsmitglied laufen?