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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Briefwahl
von: boernie53 ()
Datum: 15.05.2016

Hallo,

in unserer Satzung steht zur Beschlußfassung:
Die Abstimmung kann offen oder auf Beschluß der Mitgliederversammlung geheim erfolgen.
Was sagt uns das?
Bezieht das automatisch eine Briefwahl ein? Und wenn, dann für alle, oder nur für die nicht anwesenden Mitglieder?

Mit freundlichen Grüßen
boernie53

Re: Briefwahl
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 15.05.2016

Geheim bedeutet nicht Briefwahl. Es handelt sich also um die Stimmabgabe bei der MV - nur eben nicht offen.