Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstandsitzung und MV
von: boernie53 ()
Datum: 09.05.2016

Hi,

bis zu wieviel Tagen vor der MV muss ich, wenn überhaupt, eine öffentliche Vorstandssitzung durchführen? In der Satzung steht dazu nichts.

MfG
boernie53

Re: Vorstandsitzung und MV
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 10.05.2016

Zunächst ist die Vorstandsitzung grundsätzlich nicht öffentlich. Oder die regelt die Satzung das so?
Macht die Satzung keine Vorgaben zur Vorstandssitzung, findet sie nur bei Bedarf statt. Einen verbindlichen Zusammenhang mit der MV gibt es hier nicht.

Re: Vorstandsitzung und MV
von: boernie53 ()
Datum: 14.05.2016

Vielen Dank, diesem Irrtum unterlagen einige bei uns.
Nun noch eine Pächterfrage, wenn es erlaubt ist.
Eine Pächterin hat nach dem Tode ihres Mannes, den Garten zwei Jahre nicht bearbeitet. Er wurde ihr weggenommen und die Laube verkauft. Nun liegt das Geld bei uns in der Kasse seit ca. zwei Jahren und wartet auf die Zahlung an die ehemaligen Pächterin. Ist es richtig, dass das Geld zwei Jahre nicht angetastet werden darf, falls sie sich nicht meldet, oder müssen fünf Jahre gewartet werden?
Ist es falsch, Kontakt zu der Frau aufzunehmen, um das Geld endlich auszahlen zu können und die Buchführung zu erleichtern, oder ist es richtig skrupellos zu sein und einfach zu warten?

Viele Pfingstgrüße
boernie53