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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
1. und 2. Vorstand zurückgetreten
von: Kraft ()
Datum: 02.05.2016

Hallo,
bei folgendem Sachverhalt bitte ich um Hilfe;

der Kassenwart des Vereins handelt unbemächtigt im Außenverhältnis gegenüber einer Kommunalverwaltung , tritt dort als alleiniger Ansprechpartner des Vereines gegenüber der Behörde auf ,
greift somit in die Amtsvollmachten des ersten Vorsitzenden ein .
Der erste Vorsitzende beendet den Konflikt mit dem Kassenwart , in dem er nach 7 jähriger Amtszeit sein Amt mit sofortiger Wirkung niederlegt . Kündigung erfolgt mittels E-Mail an den Restvorstand .
Daraufhin tritt zeitlich verzögert um 3 Tage der 2. Vorsitzende ebenfalls zurück , ebenfalls per E-Mail Kündigung.
Der Kassenwart verhandelt munter mit dem Oberbürgermeister der Kommune sowie mit den zuständigen Fachämtern derselben Kommune weiter - tritt eigenmächtig quasi als 1.Vorsitzender auf .
Der zurzeit bestehende Vorstand besteht nur noch aus dem Kassenwart und dem Schriftführer:
Frage: was ist zu tun, um den Kassenwart zu stoppen .
Welche Möglichkeiten habe ich als einfaches Mitglied hier einzuwirken - welche Aufsichtsbehörde ;
welche Schritte kann oder muss man dann einleiten ?
Der Kassenwart hat zu einer Kleinversammlung eingeladen - bei der der Kassenwart , der Schriftführer und die Gruppensprecher der jeweils 7 Übungsgruppen eingeladen sind ( nicht schriftlich) um weiteres Vorgehen zu beraten ?
Keiner der Gruppensprecher ist in den Vorstand gewählt - auch nicht als Beisitzer !
Darf der Kassenwart überhaupt eigenmächtig weiter mit der Kommune verhandeln ,
darf er zu solchen Aktionen wie Kleinversammlung aufrufen und auch in der Art und Weise z.B. nicht in schriftlicher Form !
Es geht um einen Herzsportverein mit 7 Übungsgruppen plus einer KinderHerzsportgruppe .
Hier Kündigung eines fast 15 jährigen Pachtverhältnisses seitens der Stadt, da ein Verkauf der Gesamtliegenschaft seitens der Stadt an das Land NRW erfolgte.
Bei der Suche nach einer Ersatz Sporthalle treten erhebliche Probleme auf - da infolge Flüchtlingsbelegung von diversen Schulsporthallen massive Engpässe inzwischen eingetreten sind .
Problemverschärfend kommt hinzu , das nicht jede Turnhalle genommen werden kann,
da der Landessportbund ganz bestimmte Zertifizierungsvorgaben erlassen hat – die erfüllt sein müssen um eine Zertifizierung zu erlangen . Da mit den Krankenkassen und anderen Institutionen
abgerechnet wird – ist eine Zertifizierung seitens des Landessportbundes zwingend nootwendig.

Angebote von der Kommune die Vereinsgruppen auf 3, 4,5,6,7 verschiedene Turnhallen aufzuteilen
ist zwar theoretisch möglich – jedoch nur als vorübergehende allerungünstigste Notlösung .
Es bedeutet sehr grossen Fahrtaufwand , Organisationsaufwand und die Anschaffung neuer Sport- und Übungshilfsmittel , da in jeder Turnhalle ein Übungsmittel -Angebot vorgehalten werden muss!

Bei den Gesprächen – Verhandlungen zwischen dem OB und weiteren Behördenvertretern sowie dem 1.Vorsitzenden kam es zu athmosphärischen Störungen. Sodass der Kassenwart sich genötigt sah einzugreifen und sich als neuer und einziger Vereins-Ansprechpartner gegenüber dem OB und den weiteren Behördenvertretern auszuweisen (E-Mail )

Ich selbst bin als Gruppensprecher gewählt – gehöre nicht dem gewählten Vorstand an !
Werde jedoch an der Klein-Versammlung zu der der Kassenwart geladen hat teilnehmen -
auch um zu erkunden , was Stand der Dinge ist , was er plant, usw, usw.
Es geht um den Erhalt des Vereines , dh die Fortführung von Übungsstunden :
Es ist inzwischen sehr schwer eine Fortführung der Übungsstunden sicher zu stellen, denn
äusserst erschwerend ist der Umstand , dass kaum noch Ärzte bereit sind die Übungsstunden zu begleiten (abzusichern) ! Vor Ort haben einige Vereine aufgegeben, sodass ein Wechseln in einen anderen Verein zwar noch möglich ist, aber die einzelnen Gruppen sind voll, übervoll !
Je Gruppe darf nur eine bestimmte Anzahl an Übungsteilnehmer von dem Arzt und oder der
Übungstherapeutin betreut werden .
Das bedeutet – neue Bewerber müssen in die Warteschleife !
Abschliessende Fragestellung :
welche Schritte sind nötig , rein rechtlich – um den Verein wieder zurückzuführen auf stabile Rechtsverhältnisse.



Im Voraus vielen Dank

Re: 1. und 2. Vorstand zurückgetreten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.05.2016

Zunächst wäre die Frage, ob der Kassenwart überhaupt vertretungsberechtigt ist. Dazu wäre in Blick auf die entsprechende Satzungsregelung nötig. Außerdem ist der Vorstand wahrscheinlich nicht mehr beschlussfähig (außer die Satzung trifft hier eine sehr ungewöhnliche Regelung).
Der verbleibende Vorstand muss sich umgehend um die Neuwahl des Vorstandes kümmern, d.h. eine Mitgliederversammlung einberufen. Tut er das nicht, haben die Mitglieder die Möglichkeit des Minderheitenbegehrens. Es braucht dann eine entsprechenden Mehrheit, um den Vorstand zu ergänzen, bzw. die verbliebenen Mitglieder abzuberufen.

Re: 1. und 2. Vorstand zurückgetreten
von: Kraft ()
Datum: 03.05.2016

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Bin dadurch für das heutige Gespräch besser gerüstet.