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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Annahmezeitpunkt der Wahl zum Vorstand
von: Terra ()
Datum: 30.04.2016

Hallo,
es ist bei uns folgende Frage aufgetaucht:

Wenn bei Vorstandswahlen nacheinander ein neuer 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender usw. gewählt wird, ist es dann für die einzelnen Kandidaten, die in der Jahreshauptversammlung auch anwesend und erfolgreich gewählt worden sind, möglich, die Annahme der Wahl auf einen späteren Zeitpunkt (der JHV) zu verschieben, um z.B. abzuwarten, wie die Wahl der weiteren Vorstandsämter verläuft?
Z.b. um zu sehen, ob man mit den weiteren gewählten Kandidaten zusammenarbeiten kann/möchte bzw. im gegebenen Fall die Wahl abzulehnen.
Die Satzung enhält in dieser Hinsicht keine Regelung, eine Wahlordnung existiert ebenfalls nicht.


In Wolfgang Pfeffer, Drefahl/Mecklenburg 2013, "Die Mitgliederversammlung im Verein" S. 38, Punkt 9.9 heißt es:

"Die Annahme der Wahl kann auch später (also nicht in unmittelbarem Anschluss an die
Wahl) erfolgen. Der Gewählte muss auch nicht zwingend bei der Wahl anwesend sein."

Ist diese Aussage noch weiter verifizierbar? (BGB oder entspr. Urteile?)
Gibt es eine Möglichkeit, die Wahlannahme unmittelbar nach der Wahl zu erzwingen?

Über eine Antwort freue ich mich,
mit freundlichem Gruß
Terra

Re: Annahmezeitpunkt der Wahl zum Vorstand
von: Hardy ()
Datum: 01.05.2016

Wenn die Annahme der Wahl nicht während der MV erfolgt und erst später, wie beschrieben, kann sie auch erst später vom Registergericht vorgenommen werden. D.h, der so gewählte Vorstand kann nicht entsprechend dem Satzungsinhalt arbeiten. Im Übrigen sollte der vorige Vorstand die Zustimmung vorher einholen um die Wahl nicht zur Face zu machen. Schau mal das Urteil des OLG Düsseldorf 1-3-WX 182/08 vom 22.8.08 an.