Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Steuererklärung
von: boernie53 ()
Datum: 30.04.2016

Hallo, bevor meine nächste Frage kommt, möchte ich mich bedanken:
1. für die letzte Antwort,
2. dass es dieses Forum gibt und
3. für die schnellen, fachgerechten Antworten, die einem viel Zeit und Mühen sparen, ohne die ich manches Mal am Verzweifeln wäre.
Vieles habe ich hier raus gelesen.
Manche Antworten würde ich bei einer Nachfrage in unserem Verband gar nicht bekommen.
Danke schön!!!
Nun zur nächsten Sache: Wir haben jetzt ein Schreiben vom Finanzamt zur fälligen Steuererklärung bekommen. Der Stichtag ist der 01.01.2015 und die Jahre davor.
Wir sind ein komplett neuer Vorstand. Muss ich diesen Antrag ausfüllen, bzw. unterschreiben, obwohl wir zu der Zeit nür einfache Vereinsmitglieder waren. Oder unterschreibt man mit Vorbehalt, oder sollte ich mit diesem "Problem" einfach auf das Finanzamt zu gehen, zwecks Klärung. Der Fall kann ja nicht einzigartig sein.

Wieder vielen Dank im Voraus

boernie53

Re: Steuererklärung
von: kizu ()
Datum: 30.04.2016

Für die Steuererklärung ist der AKTUELLE BGB-Vorstand verantwortlich.

Und ja, beim ersten mal kann einen die Steuererklärung sehr nervös machen :-)

Re: Steuererklärung
von: kizu ()
Datum: 30.04.2016

Wer eine Steuererklärung unterschreibt haftet für die Richtigkeit. Da ist nichts mit 'unter Vorbehalt' unterschreiben. Idealerweise finden sich in den Unterlagen auch Kopien früherer Steuererklärungen.

Auch auf Plausibilitäten achten:

Vermögensstand letzte Steuererklärung
+/- Gewinn/Verlust aus 2012
+/- Gewinn/Verlust aus 2013
+/- Gewinn/Verlust aus 2014
sollte den Vermögensstand zum 31.12.2014 ergeben.

Sonst kann es zu Recht Rückfragen geben. Das sollte man eigentlich sowieso bei jedem Jahresabschluss machen. Und wird dann feststellen, dass das Jahresergebnis mancher Software nicht stimmt..