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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Gemeinnützigkeit
von: boernie53 ()
Datum: 27.04.2016

Schon wieder ich.
Das alte Tor unserer Gemeinschaftsgartenanlage wurde durch einen LKW kaputt gefahren. Das Geld der Versicherung (ca. 1500 €) soll nicht an die ca. 180 Pächter ausgezahlt werden, sondern als Summe bestehen bleiben für eventuelle Reparaturen der Eingänge oder Schließanlagen. Wenn ich das Geld auf unser Vereinskonto nehme ( oder wäre ein extra Konto vorteilhafter?), gefährde ich dann die Gemeinnützigkeit? Unser Verein hat 53 Mitglieder. Die Basissumme unseres Kontos steht zwischen 500 und 1000 €. Ca. 5500 € sind jährlich in Bewegung durch Strom, Wasser, Verbandsbeiträgen, Versicherungen usw.
Ich weiß, es gibt feste Investitionen und auch unbestimmte Investitionen, die alle eine bestimmte Größe nicht übersteigen dürfen. Deshalb die Anfrage.
Im Voraus wieder mal vielen Dank für die Antwort(en)
boernie53

Re: Gemeinnützigkeit
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 28.04.2016

In diesem Fall wäre ein zweckgebundene Rücklage zu bilden.

Re: Gemeinnützigkeit
von: boernie53 ()
Datum: 28.04.2016

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wie verhält es sich mit einem Betrag von ca. 600€, der durch zwangsweisen Pächterwechsel eingenommen wurde und so lange aufbewahrt werden muss ( höchstens wohl fünf Jahre), bis der alte Pächter sich meldet?

Re: Gemeinnützigkeit
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 29.04.2016

Wenn es eine evtl. Rückzahlungsverpflichtung gibt, ist das automatisch ein Grund für die Rücklagenbildung.
Auch hier sollte die Rücklage aber in der Steuererklärung ausgewiesen werden.