Re: Anspruch
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.04.2016
Einen Anspruch auf Aushändigung einer Kopie gibt es nicht, aber ein Recht zur Einsichtnahme. Beim Rechenschaftsbericht gilt das aber regelmäßig nur im Rahmen der MV.
Im digitalen Zeitalter macht das aber wenig Unterschied. Im Gegenteil, dem Mitglied das Protokoll per E-Mail zuzusenden, wird weniger Umstände machen, als ein Termin zu Einsichtnahme.
Ein regelmäßiger Versand an alle Mitglieder ist aber nicht erforderlich, wenn die Satzung das nicht verlangt.