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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kopie der Stimmrechtsübertragung
von: Hanubi ()
Datum: 18.04.2016

Guten Tag,
ich habe eine praktische Frage zu der Stimmrechtsübertragung:

Ist eine Stimmrechtsübertragung nur dann gültig, wenn das Original vorlegt? Oder reicht eine Kopie, wenn die Satzung es ausdrücklich erlaubt?

Dieses konkrete Detail bei der Ausübung der Stimmrechtsübertragung ist m.E. im Vereinsrecht nicht festgelegt. Da gescannte Dokumente im Allgemeinen zulässig sind, würden wir unsere Satzung um eine Klausel ergänzen, um das Prozedere zu vereinfachen (viele Mitglieder vergessen, sie uns zu schicken oder mitzunehmen). Nur finden wir keine rechtmäßige Quelle, die bestätigt, dass ein solcher Eintrag in der Satzung die Gültigkeit gescannter Dokumente bei der Stimmrechtsübertragung gewährleistet.
Weiß jemand etwas darüber?

Re: Kopie der Stimmrechtsübertragung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.04.2016

Das es hier keine Formerfordernis gibt, muss auch ein Scan genügen. Im Übrigen ist auch die digitale Schriftform eine sog, gewillkürte Schriftform, die immer ausreicht, wenn keine persöniche Unterschrift gefordert ist.

Re: Kopie der Stimmrechtsübertragung
von: Hanubi ()
Datum: 18.04.2016

Vielen Dank für die rasche Antwort!