Kopie der Stimmrechtsübertragung
von: Hanubi ()
Datum: 18.04.2016
Guten Tag,
ich habe eine praktische Frage zu der Stimmrechtsübertragung:
Ist eine Stimmrechtsübertragung nur dann gültig, wenn das Original vorlegt? Oder reicht eine Kopie, wenn die Satzung es ausdrücklich erlaubt?
Dieses konkrete Detail bei der Ausübung der Stimmrechtsübertragung ist m.E. im Vereinsrecht nicht festgelegt. Da gescannte Dokumente im Allgemeinen zulässig sind, würden wir unsere Satzung um eine Klausel ergänzen, um das Prozedere zu vereinfachen (viele Mitglieder vergessen, sie uns zu schicken oder mitzunehmen). Nur finden wir keine rechtmäßige Quelle, die bestätigt, dass ein solcher Eintrag in der Satzung die Gültigkeit gescannter Dokumente bei der Stimmrechtsübertragung gewährleistet.
Weiß jemand etwas darüber?