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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Frist für Anschlusswahl
von: Sts ()
Datum: 12.04.2016

Hallo,

Folgendes Problem:
Wir gehen davon aus, dass bei der nächsten Wahl kein 3. Vorstand zur Verfügung steht.
Wenn sich nun tatsächlich keine Person findet muss ja eine Folgewahl bzw. Folgeversammlung einberufen werden. Gibt es hier Fristen wann die nächste Versammlung stattfinden muss?

In der Satzung ist hierzu nichts geregelt. Da die anderen beiden Vorstände gleichberechtigt den Verein vertreten dürfen ist der Verein auch weiterhin handlungsfähig.

Gruß
StS

Re: Frist für Anschlusswahl
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.04.2016

Letzendlich ist das ein vereinsinternes Problem. Solange das ausgeschiedene Vorstandsmitglied nicht aus dem Vereinsregister gelöscht werden will (was mangels Nachfolger nicht möglich wäre), gibt es keine Fristvorgaben von außen. Und wenn die Mitglieder nichts unternehmen...

Leider sind die meisten Vereinsatzungen bei der Zusammensetzung des Vorstands zu unflexiblel. Die beste Lösung ist immer, nur ein Mindestzahl von Vorstandsmitgliedern festzulegen.