Re: Frist für Anschlusswahl
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 13.04.2016
Letzendlich ist das ein vereinsinternes Problem. Solange das ausgeschiedene Vorstandsmitglied nicht aus dem Vereinsregister gelöscht werden will (was mangels Nachfolger nicht möglich wäre), gibt es keine Fristvorgaben von außen. Und wenn die Mitglieder nichts unternehmen...
Leider sind die meisten Vereinsatzungen bei der Zusammensetzung des Vorstands zu unflexiblel. Die beste Lösung ist immer, nur ein Mindestzahl von Vorstandsmitgliedern festzulegen.