Re: Übernahme der Aufgaben nach Rücktritten
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 29.03.2016
zu 1: Der Vorstand besteht laut Satzung aus 7 Personen. Im Beirat kann aus bis zu 4 Personen
bestehen für Presse, stellvertretendem Sportwart und 2 Pers. im Vergnügungsausschuss (letzterer ist
z. Z. nicht besetzt).
Wie gesagt wäre für die Frage einer Personalunion die wörtliche (!) Satzungsregelung) erforderlich
zu 2: Es geht um die Aufteilung der Aufgaben einer Position. Was die Stimmberechtigung betrifft würden sich die beiden eine Stimme "teilen".
Das wird ohne Satzungsgrundlage nicht gehen.
zu 3: Da die Ersatzwahlen ja innerhalb des Restvorstands und des Ältestenrats erfolgen, hieße das also, dass wir in dieser Runde auch den Ersatz wählen würden für den gerade Neugewählten?
Ja, sonst wäre ja wieder ein Posten vakant.
zu 4: Wir müssen dann also nach der Ersatzwahl die "Nachrücker" eintragen lassen, richtig?
Ja, so weit sie zum BGB-Vorstand gehören.
5. Ich hatte ja bereits erwähnt, dass Restvorstand, Beirat und Ältestenrat gemeinsam innerhalb eines Monats eine Ersatzwahl vornehmen müssen. Weiter ist nichts ausgeführt. Ich gehe davon aus, dass dann jeder aus dem genannten Personenkreis 1 Stimme hat, oder?
Wenn das nicht anders geregelt ist, gilt immer "one man one vote".
6. Ich habe gelesen, dass bei Rücktritt des Kassenwarts auf jeden Fall eine außerordentliche Kassenprüfung stattfinden muss. Sollen das die beiden im Rahmen der letzten Mitgliederversammlung gewählten Kassenprüfer sein oder kann event. auch jemand anderes dazu kommen? Und muss diese Prüfung vor den Ersatzwahlen und/oder der Löschung des alten Kassenwarts beim Amtsgericht stattfinden?
Das hängt von den Satzungsregelungen zur Kassenprüfung ab. Eine gesetzliche Vorgabe gibt es hier nicht.