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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Teilnahme im Sinne der Satzung
von: Lutz ()
Datum: 18.03.2016

Hallo,
unser Verein besteht u.a. aus
1.erwachsenen Mitgliedern
a. ordentliche Mitglieder
- aktive Mitglieder (Bootseigner),
- passive Mitglieder (ohne Boot),

In unserer Satzung heißt es:
... wobei jedes aktive Mitglied verpflichtet ist, zur Erfüllung des Vereinszweckes mindestens an 4 Veranstaltungen teilzunehmen.

Mit diesen Veranstaltungen sind die vom Verein und dem MVB e.V. veranstaltetet Regatten und Korsofahrten gemeint, wozu jedes Boot mit einer eigenen Startnummer ausgerüstet ist.

Wenn ein Bootseigner nun auf einem "fremden" Boot mitfährt, dann nimmt dieser zwar physich als Mensch an dieser Veranstaltung teil, nicht aber mit seinem Boot und seiner individuellen Startnummer.

In den Wertungslisten ist somit nur der Teilnehmer mit der Startnummer am Boot verzeichnet, nicht jedoch der Mitfahrer.

Kann sich dieser dann auf eine Teilnahme im Sinne der Erfüllung des Satzungszweckes berufen oder zählt diese Teilnahme nicht zu den geforderten 4 Veranstaltungen?

Mit freundlichen Grüßen

Lutz

Re: Teilnahme im Sinne der Satzung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.03.2016

Da es laut Satzung um die Teilnahme geht, wüsste ich nicht, warum ein eigenes Boot gefordert ist.
Teilnehmen heißt,aktiv dabei sein. Mehr doch wohl nicht.

Re: Teilnahme im Sinne der Satzung
von: Lutz ()
Datum: 18.03.2016

Danke für die schnelle Antwort.

MfG Lutz