Re: pauschale Aufwandsentschädigung
von: wicca ()
Datum: 25.03.2016
Guten Abend,
Frage an Herrn Pfeiffer,
trifft dies auch für kleine Musikvereine zu.
Wir bekommen Auftrittsgelder, diese werden wie folgt aufgeteilt:
z.B.
1000 Euro Auftrittseinnahmen
500 Euro verbleiben im Verein
Diese 500 Euro die auszuzahlen wären würden durch die
Anzahl der gesamten Teilnehmer geteilt, einen sogenannten Wertpunkt
ermittel, jeder der Teilnehmer bekäme dann pro Auftritt einen Wertpunkt,
sagen wir 10 Euro, ausgezahlt.
4 Auftritte mitgemacht, wären 40 Euro jährlich.
Die Auftrittsgelder bzw. Auftritte varieren auch schon mal.
Unsere Satzung beeinhaltet die gleichen Satzungszwecke wie im oberen Thread schon beschrieben.
Sind wir satzungskonform????
Viele Grüße aus Dortmund