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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
pauschale Aufwandsentschädigung
von: Lutz ()
Datum: 18.03.2016

Hallo,

in unserer Satzung heißt es zum Satzungszweck:
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch
◾Durchführung von vereinsoffenen Sportveranstaltungen
◾Beteiligung an den Sportveranstaltungen des MVB und des DMYV

Weiter heißt es in der Satzung:
Mittel die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Wir beabsichtigen nun den Teilnehmern an den im Satzungszweck genannten, max. 6 Sportveranstaltungen/ Jahr eine pauschale Aufwandsentschädigung von 10,- oder 20,- Euro/ Sportveranstaltung zu zahlen.

Jetzt gibt es im Vorstand hierzu unterschiedliche Auffassungen, handelt es sich dabei um (zulässige) Verwendung für satzungsgemäße Zwecke oder um (unzulässige) Zuwendungen an Mitglieder?

Zum einen möchten wir die sportlich aktiven Mitglieder unterstützen und die inaktiveren Mitglieder vielleicht auch zu Teilnahme motivieren, aber zum anderen natürlich nicht gegen die Satzung verstoßen.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz

Re: pauschale Aufwandsentschädigung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 18.03.2016

Da gibt es keine Bedenken.
Schon bezüglich der Zweckbetriebseigenschaft erlaubt die Finanzverwaltung bis zu 400 Euro pro Monat an Vergütungen an Sportler. Umso weniger können gegen einen pauschalen Aufwandsersatz Bedenken bestehen.

Re: pauschale Aufwandsentschädigung
von: Lutz ()
Datum: 18.03.2016

Danke für die schnelle Antwort.

MfG Lutz

Re: pauschale Aufwandsentschädigung
von: wicca ()
Datum: 25.03.2016

Guten Abend,
Frage an Herrn Pfeiffer,

trifft dies auch für kleine Musikvereine zu.
Wir bekommen Auftrittsgelder, diese werden wie folgt aufgeteilt:
z.B.
1000 Euro Auftrittseinnahmen
500 Euro verbleiben im Verein
Diese 500 Euro die auszuzahlen wären würden durch die
Anzahl der gesamten Teilnehmer geteilt, einen sogenannten Wertpunkt
ermittel, jeder der Teilnehmer bekäme dann pro Auftritt einen Wertpunkt,
sagen wir 10 Euro, ausgezahlt.
4 Auftritte mitgemacht, wären 40 Euro jährlich.
Die Auftrittsgelder bzw. Auftritte varieren auch schon mal.

Unsere Satzung beeinhaltet die gleichen Satzungszwecke wie im oberen Thread schon beschrieben.

Sind wir satzungskonform????

Viele Grüße aus Dortmund

Re: pauschale Aufwandsentschädigung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 25.03.2016

Die sozialversicherungsfreie Aufwandspauschale ist auf Sportvereine beschränkt. In Ihrem Fall kann aber die Ehrenamtspauschale genutzt werden. Das sind immerhin 720 Eurp pro Jahr, die als Vergütungen oder pauschaler Aufwandsersatz bezahlt werden können.

Re: pauschale Aufwandsentschädigung
von: wicca ()
Datum: 25.03.2016

Danke für die schnelle Antwort,

Frage: Pro Teilnehmer?

Re: pauschale Aufwandsentschädigung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 26.03.2016

Ja, die Pauschale gilt pro Kopf und Jahr.