Re: Kassenprüfung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.03.2016
Eine Verpflichtungserklärung nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz ist letztendlich ja nur eine Belehrung. Oder enthielt die Erklärung im konkreten Fall besondere Einschränkungen?
Ich sehe für eine Kassenprüfung sonst keinen Grund, die Unterschrift zu verweigern.
Sie unterschreiben ja nur, wozu Sie gesetzlich ohnehin verpflichtet sind.