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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kassenprüfung
von: Zeppelin ()
Datum: 08.03.2016

Kürzlich fand der lang erwartete Prüfungstermin statt. Zusammen mit dem 2. Kassenprüfer besuchte ich unseren Kassenwart. Zu Beginn der Prüfung wurde uns eine Verpflichtungserklärung nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (ähnlicher Text kann im Internet heruntergeladen werden) vorgelegt. Auf Nachfrage erklärte der Kassenwart, dieses Vorgehen sei neu. Ich wurde hiermit vollkommen überrascht. Und lehnte die Unterschrift ab. Daraufhin wurde mir die Durchführung der Kassenprüfung verweigert. Ich durfte das Haus verlassen. Der andere Kassenprüfer unterschrieb das vorbereitete Papier.
Wie sehen Sie die Sache?

Re: Kassenprüfung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.03.2016

Eine Verpflichtungserklärung nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz ist letztendlich ja nur eine Belehrung. Oder enthielt die Erklärung im konkreten Fall besondere Einschränkungen?
Ich sehe für eine Kassenprüfung sonst keinen Grund, die Unterschrift zu verweigern.
Sie unterschreiben ja nur, wozu Sie gesetzlich ohnehin verpflichtet sind.