Re: Ernennung zum Ehrenvorsitzenden = automatisches Ende als Beisitzer?
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.03.2016
Sieht denn die Satzung einen Ehrenvorsitzenden vor?
Wenn ja, würden zunächst die entsprechenden Regelungen gelten. Wenn nein, ist das Amt ein rein symbolisches. Es kann sich daraus dann kein Stimmrecht ergeben.
Dann wäre der Ehrenvorsitz auch neben dem bestehenden Vorstandsamt möglich.