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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
beitrag
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 01.03.2016

Hallo,

in unserer Beitragsordnung steht:"...Ordentliche Mitglieder zahlen einen jährlichen Beitrag in Höhe von...". Wenn ein Mitglied nicht ein komplettes Jahr dabei ist, muss es dann trotzdem den ganzen Jahresbeitrag zahlen?
Hintergrund: Ein Mitglied wurde wegen ständiger Beitragsrückstände (!) ausgeschlossen, und zwar mitte Februar. Nach meiner Auffassung müsste trotzdem der ganze Jahresbeitrag gezahlt werden, eine gereingere Summe ist, da weder in Satzung noch Beitragsordnung aufgeführt, nicht machbar. Oder?

Dankeschön.

Re: Beitrag
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 02.03.2016

Die Beitragspflicht endet erst mit der Mitgliedschaft - nicht etwa schon dann, wenn der Austritt erklärt wurde.
Hier also wäre der Ausschlusstermin maßgebend.
Wenn der Jahresbeitrag vorher fällig war, dann kann er auch nach dem Ende der Mitgliedschaft noch eingefordert werden.
Die Frage wäre also einzig, wann der Beitrag fällig war. Das kann sich auch aus dem Vereinsherkommen ergeben, wenn es die Satzung nicht regelt.
Wenn die Satzung jährliche Beiträge festlegt (und nicht etwa monatliche), besteht immer die Zahlungspflicht für das ganze Jahr.

Re: Beitrag
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 02.03.2016

danke, hat sehr geholfen