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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Strafgeld
von: ThomasT ()
Datum: 21.02.2016

Hallo liebe Community,

ich habe eine Frage zu Rechte und Pflichten von Vereinsmitgliedern.

Ich bin zum 31.12.2015 fristgerecht aus einem Verein ausgetreten, weil ich umgezoge bin. Diese Woche habe ich von besagtem Verein ein Schreiben bekommen, dass ich bitte 200,00 € zahlen soll.

Begründung für die Zahlungsaufforderung ist, dass ich im Jahr 2015 meine "ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich Erhaltung und Pflege von vereinseigenen Anlagen" nicht nachgekommen bin.

Dieses "Strafgeld" ist mit einer Satzungsänderung 2014 in die Vereinssatzung aufgenommen worden. Ich war bereits vorher im Verein.

Ich habe mich immer für den Verein eingesetzt. 2014 wurden Stundenzettel ausgeteilt, die im Laufe des Jahres ausgefüllt und von einem Trainer unterschrieben werden sollten. Diese Zettel für das Jahr 2014 nie eingesammelt. Für das Jahr 2015 gab es diese Zettel nicht, ich bin trotzdem mit Sicherheit weit über meine Pflichtstunden gekommen, kann dies aber nicht beweisen.

Ich weiß von - mittlerweile ehemaligen - Mannschaftskollegen, die weiterhin im Verein sind, dass diese das "Strafgeld" nicht zahlen müssen.

In der Satzung ist nicht von einer kann-Regelung die Rede. Trotzdem fühle ich mich sehr ungerecht behandelt. Meine Frage daher: Muss ich dieses Strafgeld bezahlen?

Kann der Verein mich überhaupt noch sanktionieren? Das Schreiben kam zwei Monate nach meinem Vereinsaustritt und über sechs Monate nach meiner fristgerechten Kündigung.

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße

Thomas

Re: Strafgeld
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 21.02.2016

Es gilt der allgemeine Rechtsgrundsatz, dass es keine Gleichbehandlung im Unrecht gibt. Dass also das Verhalten anderer nicht sanktioniert wurde, führt nicht zur eigenen Strafreiheit.
Allerdings kann im der MV darauf hingewirkt werden, dass die Vereinstrafen einheitlich durchgesetzt werden.
Hier kann auch Pflichtverstoß des Vorstands vorliegen.

Re: Strafgeld
von: ThomasT ()
Datum: 22.02.2016

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!

Das leuchtet mir ein, auch wenn ich nicht mehr auf der MV erscheinen werde, weil ich ja kein Mitglied mehr bin.

Ist es denn noch möglich mich im Februar 2016 zu sanktionieren, wenn ich seit 2015 kein Mitglied mehr bin?

Re: Strafgeld
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 22.02.2016

Wenn sich die Leistungen auf einen Zeitraum beziehen, in dem Sie noch Mitglied waren, kann das noch eingefordert werden.
Es gilt die allgemeine Verjährungsfrist (3 Jahre).